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Das deutsche LKW-Syndikat - Rolf Wurster - Das deutsche LKW-Syndikat

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Vorwort

Diese Internet-Seite befasst sich mit neuen Nutzfahrzeugen, die nicht den technischen Vorschriften entsprechen und unter Missachtung der gesetzlichen Vorschriften, von den Zulassungsbehörden eine Betriebserlaubnis erhalten.
Dadurch haben die Aufbauhersteller von Nutzfahrzeugen freie Hand, Fahrzeuge herzustellen, von denen eine tödliche Gefahr ausgehen kann.
Die KFZ-Prüfgesellschaften wiederum, haben freie Hand, Einzelgutachten ohne Begutachtung, bzw. Blanco, auszustellen.
Sämtliche Zulassungsstellen, außer im Bundesland Hessen, sind offenbar vom Bundesverkehrsministerium angewiesen, nur aufgrund der Unterschrift und des Dienstsiegels einer KFZ-Prüfgesellschaft, die Betriebserlaubnis zu erteilen.
Da keine Bilddokumentation und keine Prüfprotokolle vorgelegt werden müssen, kann quasi ein Fahrrad als LKW zugelassen werden.
Dieser Zustand wird nach meiner eigenen Erfahrung durch korrupte Richter und Staatsanwälte und ebenso korrupte Sachbearbeiter und Referatsleiter bei Behörden, aufrechterhalten, um die politische Verantwortung, vor allem des früheren Verkehrsministers Peter Ramsauer, zu vertuschen.
Nachdem mir die justitielle Seite dieser LKW-Mafia, sämtliche Rechte der Zivilprozessordnung entzogen hat und nach Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetz, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung nicht mehr an Gesetz und Recht gebunden sind, nehme ich mein Recht zum Widerstand nach Artikel 20 Abs. 4 wahr und veröffentliche nun sämtliche Straftaten der korrupten Justiz.
Im Gegensatz zu den Schandurteilen der Tübinger und Stuttgarter Gerichte, wird diese Veröffentlichung dann tatsächlich „Im Namen des Volkes“ vollzogen und nicht im Namen der organisierten Kriminalität.
Jeder der beruflich oder privat, Informationen und eigenes Wissen zu dieser Thematik beisteuern kann, wird gebeten, mir sein Wissen mitzuteilen und als Whistleblower mit dazu beizutragen, dass zukünftig nicht noch weitere Tote durch vermeidbare Verkehrsunfälle, zu beklagen sein werden.
Auch können diejenigen, die in irgendeiner Weise ähnlich betroffen sind und Zweifel daran haben, dass ihr Nutzfahrzeug den technischen Vorschriften entspricht, das Einzelgutachten bei der entsprechenden Prüforganisation anfordern. Wenn sich dann herausstellt, dass die Nutzlastberechnung (Software: TÜV/DEKRA arge tp 21), Wiegescheine, Prüfprotokolle und eine Fotodokumentation nicht vorhanden sind, sollte eine kostenfreie Nachprüfung und gegebenenfalls Schadenersatz eingefordert werden. Unter Umständen kämen hier auch Sammelklagen gegen bestimmte Prüforganisationen und das Verkehrsministerium in Frage.

Strengste Vertraulichkeit wird selbstverständlich zugesichert.

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